Krankenhaus­recht

Im Krankenhausrecht verfügen wir über eine langjährige Expertise rund um den Krankenhausbetrieb. Wir verstehen ein Krankenhaus als Wirtschaftsbetrieb, welcher in einem gesellschaftlich besonders relevanten Bereich agiert, stark reguliert ist und sich deshalb außergewöhnlichen Anforderungen stellen muss.

Wir beraten und vertreten sämtliche Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer im Gesundheitswesen sowie zahlreiche Verbände, Kammern, Körperschaften und Institutionen. Das betrifft wichtige Grundsatzverfahren der Branche ebenso wie die Entstehung neuer Normen und Leitlinien.

Dr. Melanie Arndt

Dabei profitieren Sie von unserer jahrzehntelangen juristischen Expertise genauso wie von unserer exzellenten Vernetzung in der Politik und den Institutionen der Selbstverwaltung.

Wir beraten und vertreten Krankenhausträger seit mehr als 30 Jahren kompetent und zielführend in allen Bereichen. 

  • Zulassungsrecht und Krankenhausplanung
  • Vergütungsrecht
  • Abrechnungsprobleme mit den Krankenkassen
  • Vertragsgestaltungen (z.B. Chefärztinnen- und Chefarztverträge, Kooperationen)
  • Zuwendungsrecht, Ansprüche und Förderung
  • Arbeits- und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen
  • Fragestellungen zur Organisation und Konzeption im Krankenhausbetrieb
  • Beratung und Vertretung in Haftungsfällen
  • Krankenhaus-, Krankenhausplanungs- und Krankenhausfinanzierungsrecht
  • Beihilfe- und Vergaberecht, in der Beratung und vertragsgestaltenden Begleitung
  • Arbeitsverträge (z. B. Chefärztinnen- und Chefarzt-, Konsiliaräztinnen- und Konsiliararzt-, Belegärztinnen- und Belegarzt- und Honorarärztinnen- und Honorararztverträge)
  • Auseinandersetzungen mit Kostenträgern und Verwaltungsbehörden
  • Neuorganisation und Umstrukturierung von Einrichtungen, Gestaltung von Krankenhauskooperationen und Holdingmodellen, Kooperationen mit anderen Leistungserbringern
    Vertragsmanagement für Krankenhausträger
  • Vergütungsrecht, Pflegeversicherungsrecht und Heimrecht sowie die vertragsgestaltende Begleitung
  • Verhandlungen mit Kostenträgern und Verwaltungsbehörden
  • Prozessvertretung in der Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Zivilgerichtsbarkeit (Zulassungs- und Krankenhausplanungsrecht, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Honorarregresse, Vergütungsrechtstreitigkeiten, Kostenerstattungsrecht, Heimaufsichtsrecht, Verfahren vor den Berufsgerichten und Zulassungsausschüssen)