Arztrecht und MVZ

Seit nunmehr 35 Jahren sind wir als Rechtsanwaltskanzlei für Leistungserbringer im Gesundheitswesen tätig. Die Kanzlei berät bundesweit Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in niedergelassener Praxis und Anstellung.

Unsere Mandantinnen und Mandanten finden bei uns eine individuelle Betreuung in allen rechtlichen Belangen.

Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren bundesweit eine Vielzahl von Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern in unter­schiedlichsten Zusammensetzungen. Einzelpraxen werden genauso beraten, wie auch große Zusammenschlüsse.

Immer bedeutender wird dabei die strategische Beratung, da gerade aus juristischer Sicht der Blick in die Zukunft immer wichtiger wird. Weitblick und die Vermeidung von Risiken spielen dabei genauso eine Rolle, wie auch das konstruktive und ideenreiche Zusammenarbeiten bei der Umsetzung der gewünschten Ziele.

Folgende Schwerpunkte
stehen im Mittelpunkt unserer Tätigkeit

  • Zugang zur vertragsärztlichen Tätigkeit: Zulassungen, Anstellungs- und sonstige Genehmigungen für Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Ärztinnen und Ärzte, Angestellte und Assistentinnen und Assistenten (Sicherstellung, Weiterbildung, Überbrückung)
  • Kürzungen aus Wirtschaftlichkeitsprüfungen für Honorar
  • Regresse aus Wirtschaftlichkeits- und Richtgrößenprüfungen für Arzneimittel und PC-Bedarf
  • Rückforderungen aus Plausibilitäts- und Abrechnungsprüfungen
  • Disziplinarverfahren
  • Zulassungs- und Approbationsentzugsverfahren
  • Gründungen und Auseinandersetzungen von
    Medizinischen Versorgungszentren

    • Berufsausübungsgemeinschaften (örtliche und überörtliche)
    • Praxisgemeinschaften
    • Apparategemeinschaften in der Beratung und Vertretung vor den Zivil- und Schiedsgerichten
  • Gesellschafterstreit: Auseinandersetzungsvereinbarungen, Kündigung und Ausschluss
  • Verkauf und Ankauf von Arztpraxen

Das Arztrecht erfordert medizinrechtliches Fachwissen und ein tiefgreifendes Verständnis über die Zusammenhänge und Abläufe der Gesetzlichen Krankenversicherung, der Kassenärztlichen Vereinigungen, Landesärztekammern und Krankenkassen.

Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers

Herausforderung Vertragswesen

Vor allem im Vertragsarztwesen gab es in den letzten Jahren Veränderungen, die eine weitreichende Flexibilisierung der ärztlichen Berufsausübung zur Folge haben. Auch der Einstieg von Investorinnen und Investoren in die ambulante Versorgung wirft jeden Tag neue Fragen auf, die schlichtweg kein Lehrbuch wiedergibt. Schon die Wahl der Gesellschaftsform kann entscheidend sein.

Dies betrifft u.a. folgende Bereiche:

 

  • Gründung von Medizinischen Versorgungszentren und überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften
  • Errichtung von Teilgemeinschaftspraxen
  • Anstellung von Ärztinnen und Ärzten und Vergütungsmodelle
  • Bildung von Filialpraxen
  • Kooperation von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten mit Kliniken
  • Möglichkeit der Teilzulassungen
  • Entwicklung von legalen Kooperationen zwischen konservativen und operativen Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern

Detailwissen und das nötige Fingerspitzengefühl

Im Strafrecht, d.h. gerade bei Ermittlungsverfahren, können nachweisliche Erfolge nur erzielt werden, wenn die Grundlagen des Arztrechts präsent sind. Gerade bei Beschuldigungen wegen Abrechnungsbetrug, aber auch bei Korruption im Gesundheitswesen ist viel Detailwissen und das nötige Fingerspitzengefühl zwingende Voraussetzung, um das Verfahren enden zu lassen, bevor es erst richtig begonnen hat.