Carsten Gundel-Arndt – of Counsel

Carsten Gundel-Arndt berät und vertritt ambulante und stationäre Einrichtungen der Altenpflege, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Krankenhäuser und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und Zahnärztinnen und Zahnärzte. Die Beratung umfasst alle Bereiche des SGB V, des SGB XI und des SGB XII, des Vertragsarztrechts und des Miet- und Pachtrechts.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Abwehr von Haftungsansprüchen und die Geltendmachung von Forderungen für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser. Er verfügt zudem über eine langjährige Erfahrung bei der Bearbeitung strafrechtlicher Mandate.

Viele Rechtsprobleme können durch gutes Verhandlungsgeschick außergerichtlich gelöst werden. In den Fällen, in denen Streitigkeiten vor den Zivil-, Sozial- und Strafgerichten geklärt werden müssen, ist Carsten Gundel-Arndt ein erfahrener Prozessanwalt.