Dr. iur. Melanie Arndt
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Tätigkeit: Melanie Arndt berät und vertritt als Fachanwältin für Medizinrecht bundesweit stationäre und ambulante Einrichtungen der Altenpflege sowie Behinderteneinrichtungen. Ihre Tätigkeit umfasst die gesamte Pflege- und Sozialdienstleistungsbranche in allen relevanten Bereichen des SGB XI, des SGB XII sowie des Heimrechts. Sie begleitet Pflegesatz- und Investitionskostenverhandlungen mit ausgewiesener Expertise über die Finanzierungsstruktur der maßgeblichen Einrichtungen und vertritt die Mandanten gegenüber den Aufsichtsbehörden, Kostenträgern und Gremien sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Darüber hinaus ist sie für Ärzte innerhalb des Berufsrechts, gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen und bei der Vertragsgestaltung von Berufgemeinschaften tätig. Sie begleitet und berät bei Kooperationsmodellen und Projekten der Integrierten Versorgung. Als Fachanwältin für Verwaltungsrecht vertritt sie Krankenhausträger im Rahmen der Krankenhausplanung sowie gegenüber den Gerichten bei Konkurrentenklagen. Schließlich vertritt sie die Interessen von Bauträgern der Privatwirtschaft ebenso wie Bauträger von Gesundheitseinrichtung bei der Planung, Konzeption und Durchsetzung der Vorhaben unter Beachtung und Ausschöpfung der Möglichkeiten, die das öffentliche Baurecht bietet. Dazu gehört, dass Fördermittel ausgeschöpft und zweckentsprechend verwendet werden, sodass Melanie Arndt auch die baubegleitenden Zuwendungsverfahren von der Antragstellung bis zur Verwendungsnachweisprüfung betreut.
Als gefragte Referentin ist Melanie Arndt bundesweit auf Veranstaltungen des Gesundheitssektors aktiv. In den letzten Jahren hat sie sich insbesondere der Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften von Pflege- und Behinderteneinrichtungen gewidmet. |
CURRICULUM VITAE
Dr. iur. Melanie Arndt | ||
Ausbildung: | ||
1976 bis 1981 | Studium der Rechtswissenschaften, Freie Universität Berlin | |
Zugelassen: | seit 1985 als Rechtsanwältin Spezialisierung auf das Gesundheitsrecht |
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als Fachanwältin für Medizinrecht und Verwaltungsrecht | ||
Tätigkeiten: | ||
1985 bis 1997 | Rechtsanwältin in einer Berliner Kanzlei Finkelnburg, Clemm & Partner |
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1998 bis 2002 | Partnerin in der internationalen Kanzlei White & Case | |
seit 2002 | Partnerin der auf das Gesundheitsrecht spezialisierten Rechtsanwaltssocietät Ehlers, Ehlers & Partner | München/Berlin |
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Leiterin des Berliner Büros | ||
Beratung und Vertretung von Leistungserbringern der Gesundheitsbranche nämlich Trägern von Pflegeeinrichtungen, Behinderteneinrichtungen, Krankenhäusern und Ärzten |
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MITGLIEDSCHAFTEN
: : | Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung | |
: : | Deutsch – Chinesische Juristenvereinigung | |
: : | Deutscher Anwaltsverein | |
: : | Verband der Berliner Kaufleute und Industriellen | |
: : | Deutsch – Polnisches Gesundheitsforum | |
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Über Uns:
Rechtsanwälte:
Prof. Dr. iur. Dr. med. A. P. F. Ehlers
Dr. iur. P. Nikolai Ehlers, LL.M.
Karin Gräfin v. Strachwitz-Helmstatt
Dr. iur. Melanie Arndt