Luftrecht
Die konsequente Spezialisierung im Bereich des Luftrechts hat zu einer Spitzenstellung der Societät in diesem Bereich geführt. Die Gründungspartner der Kanzlei, welche im Übrigen auch Brüder sind, haben sich ganz bewusst zwei stark regulatorische Märkte ausgesucht. Aus diesem Grund, ist der Rechtsbereich Luftverkehrsrecht neben dem Gesundheitsrecht über viele Jahre konsequent spezialisiert worden.
Unsere Mandate sind ausschließlich im Bereich der gewerblichen Luftfahrt.
Deutsches und internationales Luftrecht
Wir sind u.a. für zahlreiche Fluggesellschaften, Leasinggesellschaften, Finanzdienstleister, Versicherungen, Hersteller der Luft- und Raumfahrtindustrie sowie Flughafenbetreiber tätig. Der zuständige Partner ist auch als Attorney-at-Law in New York zugelassen.
Wir prüfen die Rechtslage, beraten und vertreten Mandanten in gerichtlichen Klagverfahren und Schiedsverfahren sowie der außergerichtlichen Einigung.
Durch jahrelange Erfahrung und Vernetzung im Bereich des Luftverkehrsrecht übernehmen wir für unsere Mandaten auch die Kommunikation/ Vertretung gegenüber dem Luftfahrt-Bundesamt, dem Bundesministerium für Verkehr und/oder EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit).
Wir unterstützen unsere Mandantinnen und Mandanten bei:
- Flugzeug- und Triebwerkskauf und
-finanzierung (sowohl verkäufer- als auch käuferseitig) - Flugzeug- und Triebwerksleasing
- Flugzeug Management Verträge
- Zulassungsfragen
- Registrierung von Flugzeugen und Pfandrechten
- Charterverträge
- Abwehr von Forderungen auf der Grundlage der EU VO 261/2004
- Insolvenzrecht
- Reiserecht
- Vertragsrecht
- Wettbewerbsrecht
Wir beraten unsere Mandantinnen und Mandanten bei:
- Fragen der wirtschaftlichen, operationellen und technischen Zuverlässigkeit/Bedingungen für Luftfahrtunternehmen
- Fragen erlaubter Eigentums- und Einflussstrukturen im Zusammenhang mit Betriebsgenehmigungen und Luftfahrzeugregistrierung (Eigentums- und Kontrollverhältnisse)
- Registrierung und Löschung von Luftfahrzeugen in/aus der deutschen Luftfahrzeugrolle
- Registrierung und Löschung von Luftfahrzeug-Registerpfandrechten in Deutschland
- Registrierung und Recherche im Internationalen Register
- Erhalt und Aufrechterhaltung des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (AOC) und der Betriebsgenehmigung für Luftfahrunternehmen
- Sonstige öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Lizenzen
Unsere Expertise und langjährige Erfahrung im Zivilrecht erstreckt sich auf alle rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit dem Betrieb von Luftfahrzeugen, Flugzeugwartung sowie Schadensersatzrecht. Im Bereich des öffentlichen Rechts umfasst unsere Tätigkeit die rechtliche Beratung und Vertretung in gerichtlichen Klagverfahren im Zusammenhang mit Anordnungen und Verfügungen des internationalen Luftverkehrsrechts.
Unserer Tätigkeitschwerpunkte im Bereich des Wirtschaftsrechts umfassen alle relevanten Aspekte des Wirtschafts- und Handelsrechts im Bereich des Luftverkehrs.
Wir erbringen unsere Leistungen für unserer Mandanten primär im internationalen Bereich und arbeiten mit Luftverkehrsspezialisten weltweit zusammen, um Mandanten auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten kompetent zu unterstützen. Eine Zulassung als Attorney-at-Law in New York von Herr Dr. Nikolai Ehlers hat sich für unsere Mandaten als sehr hilfreich erwiesen.
Darüber hinaus unterstützen wir Luftverkehrsunternehmen in politischen und gesetzgeberischen Verfahren bei der Wahrung ihrer Interessen, auch bei der Erteilung von Verkehrsrechten und Regulierungsvorhaben der Europäischen Union.
Profil & Tätigkeitenschwerpunkte
Als Rechtsanwalt in Deutschland und New York zugelassen, spezialisierte sich Dr. Nikolai Ehlers schon früh auf dem Gebiet des Luftrechts durch ein Studium am Institute of Air and Space Law der McGill University in Montreal.
Dr. Nikolai Ehlers berät und vertritt umfassend Mandanten im Bereich der Zivilluftfahrt, namentlich Fluggesellschaften, Hersteller der Luft- und Raumfahrtindustrie, Leasinggesellschaften und andere Finanzdienstleister sowie Luftfahrtversicherer, wobei es sich in vielen Fällen um internationale Unternehmen handelt. Flugzeug- und Triebwerkskäufe und –finanzierungen und regulatorische Fragestellungen sind häufig der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit von Nikolai Ehlers. Daneben spielen Schadensregulierungen und Regresse nach Luftfahrtunfällen eine große Rolle.
Nikolai Ehlers ist häufig Referent bei Luftrechtstagungen im In- und Ausland. Außerdem ist er Herausgeber bzw. Autor von Fachpublikationen und Beiratsmitglied führender Fachzeitschriften in Deutschland und den U.S.A. Als langjähriges Vorstandsmitglied der European Air Law Association leitet er seit 1997 deren Munich Liability Seminar. Die regelmäßige Teilnahme am „Luftrechtsforum“ mit ausgesuchten Spezialisten aus dem Bereich des Luftverkehrsrechts runden sein Profil ab. Dr. Nikolai Ehlers ist zudem Mitglied der IBA International Bar Association mit Sitz in London. In der EALA (European Air Law Association) ist er seit 24 Jahren im Vorstand als Treasurer aktiv. Mehr erfahren