Kinder- und Jugendhilferecht

Schon lange betreuen wir auch Leistungserbringer der Kinder- und Jugendhilfe.

Unseren Mandantinnen und Mandanten ist die Arbeit in diesem Bereich im besonderen Maße eine Herzensangelegenheit. Gleichzeitig erleben wir in diesem detailliert regulierten Bereich zunehmend rechtliche Fallstricke, insbesondere bei der Finanzierung. Um die Leistungsfähigkeit zu erhalten, übernehmen wir die Verhandlungen mit den Kostenträgern und Behörden.

Wir beraten Leistungserbringer der Kinder- und Jugendhilfe umfassend bei rechtlichen Hürden. Bei Vergütungsverhandlungen nach dem SGB VIII profitieren wir schon lange von unserer Erfahrung in parallelen Vergütungsstrukturen wie denen des SGB XI, SGB IX oder SGB V, kennen aber auch die Besonderheiten dieses Systems.

Unsere Mandantinnen und Mandanten schätzen unsere Fachkenntnis bei der Bewältigung
sektorspezifischer Probleme des Aufsichtsrechts, des Vertragsrechts und anderer Rechtsgebiete.

Dr. iur. Melanie Arndt